Willkommen beim TTC Kahl 1946 e.V.

Hygienekonzept des TTC Kahl

Der 

TTC 

Kahl 

unterstützt 

das 

Hygienekonzept 

von 

DTTB/BTTV. 

Das 

nachfolgende Konzept setzt dessen Maßnahmen verbindlich um. 

Weitergehende Informationen sind im Internet zu finden:

(Rubrik Corona)

Dort 

werden 

auch 

„Optionale 

Hinweise“ 

gegeben. 

Diese 

sind 

nicht 

verpflichtend, 

somit kann jeder für sich selbst entscheiden, ob er diese Hinweise befolgen will.

Die 

durch 

die 

zuständigen 

staatlichen 

Stellen 

und 

die 

Paul-Gerhardt-Schule 

veröffentlichen 

Auflagen 

und 

Beschränkungen 

gelten 

in 

der 

jeweils 

aktuellen 

Fassung 

ohne 

Einschränkung 

auch 

für 

den 

TTC 

Kahl; 

hier 

ist 

insbesondere 

die 

Bayerische 

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 

zu 

beachten, 

v.a. 

die 

Regeln zum Tragen einer FFP2-Maske und zum Führen einer Anwesenheitsliste. 

Die nachfolgenden Regelungen sind ergänzend und klarstellend zu beachten. 

Hygienebeauftragter

Als 

Er 

ist 

leitet 

die 

die 

zentrale 

Hygienebeauftragten 

Stelle 

für 

hat 

alle 

der 

organisatorischen 

kommuniziert diese in den Verein.

Der 

bei 

überwachen. 

Hygienebeauftragte 

jedem 

Jedes 

ist 

Verbandsspiel 

nicht 

die 

Vereinsmitglied 

Vorstand 

Rückfragen 

und 

dafür 

ist 

des 

im 

Einhaltung der nachfolgenden Regeln zu achten.

Einhaltung 

zuständig, 

angehalten, 

TTC 

technischen 

in 

der 

im 

Verein 

Kahl 

jeder 

zum 

Michael 

Thema 

Maßnahmen 

Bauer 

Hygiene. 

ein 

Trainingseinheit 

Hygiene-Maßnahmen 

eigenen 

Interesse 

auf 

benannt. 

Er 

und 

und 

zu 

die 

Verbindliche Hygiene-Regeln und -Maßnahmen

Zutritt zur Halle

Es 

haben 

nur 

Personen, 

die 

keinerlei 

Zutritt zur Halle. 

Personen, 

die 

in 

den 

letzten 

14 

Tagen 

Kontakt 

zu 

einer 

mit 

Virus infizierten Person hatten, dürfen die Halle nicht betreten.

Tritt 

während 

der 

Nutzung 

der 

Halle 

durch 

den 

Verein 

ein 

eine 

Infektion 

mit 

dem 

Corona-Virus 

auf 

(z.B. 

die betroffene Person die Halle unverzüglich zu verlassen.

Zuschauer sind bis auf weiteres nicht zugelassen.

Wer 

einer 

Covid-19-Risikogruppe 

angehört, 

muss 

selbst 

an 

Training 

und 

Verbandsspielen 

teilnimmt. 

Es 

wird 

diesbezüglich ärztlichen Rat einzuholen.

Im 

Eingangsbereich 

der 

Halle 

steht 

eine 

Hygienestation, 

alle 

die Halle betreten wollen, müssen sich die Hände desinfizieren.

Eltern 

diese 

auch 

bringen 

dort 

ihre 

ab. 

Kinder 

Das 

in 

den 

Betreten 

Eingangsbereich 

des 

der 

getrieben wird, ist für Eltern nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Vereinsfremde 

zur 

Halle. 

zugelassen. 

Zum 

Eine 

Spieler 

Vorstandsmitglieds möglich.

Die 

Namen 

der 

Training 

Personen, 

haben 

Ausnahme 

die 

sind 

ausschließlich 

ist 

nur 

bei 

bei 

grundsätzlich 

Training 

mit 

und 

anwesend sind, werden auf einer Liste dokumentiert.

nur 

bei 

Hallenbereichs, 

Halle 

in 

Erkältungssymptome 

dem 

Erkältungssymptome) 

und 

Verbandsspielen 

Genehmigung 

entscheiden, 

aufweisen, 

Corona-

Verdachtsfall 

so 

für 

hat 

empfohlen, 

ob 

er 

sich 

Personen, 

die 

dem 

holen 

Sport 

Zutritt 

Vereinsmitglieder 

eines 

Verbandsspielen 

Abstandsregeln

Es gilt generell der 

Mindestabstand von 1,5 Metern.

Beim Betreten und Verlassen der Halle ist Abstand zu halten.

Es 

werden 

Banden getrennt.

Es 

wird 

Sportraum 

der 

maximal 

empfohlen, 

Halle 

Tische 

in 

dass 

aufhalten. 

sich 

der 

Bei 

Halle 

maximal 

einer 

gestellt. 

Die 

12 

Personen 

ausnahmsweisen 

Tische 

werden 

durch 

gleichzeitig 

im 

Überschreitung 

dieser Zahl ist verstärkt auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.

Das 

Jugend 

und 

Training 

eine 

behält 

das Jugendtraining.

Zwischen 

wird 

ihre 

bis 

auf 

bisher 

Mittwochs-Gruppe 

Tischbelegungen 

weiteres 

bereits 

bei. 

ist 

eine 

Die 

in 

praktizierte 

getrennten 

Herren 

ausreichende 

einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen. 

Auf Händeschütteln wird verzichtet.

Beim 

Seitenwechsel 

und 

Mindestabstandes zu achten.

Trainer 

und 

Betreuer 

halten 

bei 

Abstand, 

Spielpausen 

d.h. 

es 

ist 

werden 

auf 

Trennung 

trainieren 

Gruppen 

in 

Pause 

die 

keine 

im 

oder Bewegungskorrekturen mit Körperkontakt durchgeführt.

einzuhalten, 

Einhaltung 

absolviert. 

eine 

Anschluss 

Die 

Montags- 

an 

um 

des 

Hilfestellungen 

Hygiene-Maßnahmen

Vor 

Trainingsbeginn 

und 

Spieler sorgfältig die Hände. 

Für 

eigene 

das 

Handtuch 

Abtrocken 

zu 

von 

nutzen. 

nach 

Es 

der Tischoberfläche abzuwischen.

Die 

Halle 

wird 

während 

der 

es 

die 

Wetterbedingungen 

Minuten bei schlechtem Wetter. 

Die 

Nutzung 

von 

Gesundheitsamt 

bzw. 

die 

PGS 

ist, 

sollen 

die 

Spieler 

Umkleideraum 

Händen, 

Nutzung 

bereits 

zulassen 

Beendigung 

ist 

Schläger 

oder 

und 

reglementiert. 

des 

und 

insbesondere 

gelüftet: 

Dusche 

wird 

umgezogen 

Wenn 

Ausnahmsweise darf man sich in der Halle umziehen.

Die 

Tische 

sind 

bei 

Trainingsende 

vor 

dem 

Trainings 

Bällen 

entweder 

5-minütiges 

die 

durch 

die 

Abbauen 

verboten, 

Nutzung 

wäscht 

ist 

die 

stets 

permanent, 

Lüften 

das 

Halle 

zu 

sich 

nur 

Hände 

alle 

Desinfektionsmittel und Wischlappen stehen im Materialschrank bereit.

jeder 

das 

auf 

wenn 

30 

zuständige 

verboten 

desinfizieren. 

betreten. 

Testpflicht

Verantwortlich 

Hygienebeauftragte.

Gemäß 

Verordnung 

Landkreises 

erlaubt. 

befreit.

Der 

durch 

§ 

27 

ist 

Negativ-Test 

Vorlage 

Abs.1 

über 

Genesene 

ist 

einer 

für 

Nr. 

50 

Selbst-Test in der Halle. 

Das 

beschaffen. 

möglich 

Test-Kit 

war, 

Für 

für 

stellt 

den 

den 

kontaktfreier 

und 

vor 

der 

Fall, 

die 

nur 

der 

12. 

bei 

Sport 

vollständig 

im 

Beginn 

des 

entsprechenden 

Selbst-Test 

dass 

Verein 

das 

eine 

ist 

Einhaltung 

aus 

Bayerischen 

Vorliegen 

begrenzte 

Geimpfte 

Trainings 

grundsätzlich 

Innenbereich 

Bescheinigung 

der 

eines 

sind 

bei 

von 

auf 

nachvollziehbaren 

Zahl 

von 

negativen 

oder 

einer 

eigene 

der 

Verfügung, damit möglichst jeder am Training teilnehmen kann.

Bei 

gemäß 

einer 

§ 

27 

Verordnung.

Inzidenz 

Abs. 

Nr. 

des 

Landkreises 

der 

12. 

von 

Bayerischen 

unter 

50, 

entfällt 

die 

Bestimmungen 

ist 

der 

Infektionsschutzmaßnahmen-

Inzidenz 

des 

nachzuweisen: 

durch 

einen 

Gründen 

Selbst-Tests 

Kosten 

zur 

Infektionsschutzmaßnahmen-

Corona-Tests 

Testpflicht 

entweder 

zu 

nicht 

Testpflicht 

 TTC Kahl 1946 e.V.