Hygienekonzept des TTC Kahl
Der
TTC
Kahl
unterstützt
das
Hygienekonzept
von
DTTB/BTTV.
Das
nachfolgende Konzept setzt dessen Maßnahmen verbindlich um.
Weitergehende Informationen sind im Internet zu finden:
(Rubrik Corona)
Dort
werden
auch
„Optionale
Hinweise“
gegeben.
Diese
sind
nicht
verpflichtend,
somit kann jeder für sich selbst entscheiden, ob er diese Hinweise befolgen will.
Die
durch
die
zuständigen
staatlichen
Stellen
und
die
Paul-Gerhardt-Schule
veröffentlichen
Auflagen
und
Beschränkungen
gelten
in
der
jeweils
aktuellen
Fassung
ohne
Einschränkung
auch
für
den
TTC
Kahl;
hier
ist
insbesondere
die
Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
zu
beachten,
v.a.
die
Regeln zum Tragen einer FFP2-Maske und zum Führen einer Anwesenheitsliste.
Die nachfolgenden Regelungen sind ergänzend und klarstellend zu beachten.
Hygienebeauftragter
Als
Er
ist
leitet
die
die
zentrale
Hygienebeauftragten
Stelle
für
hat
alle
der
organisatorischen
kommuniziert diese in den Verein.
Der
bei
überwachen.
Hygienebeauftragte
jedem
Jedes
ist
Verbandsspiel
nicht
die
Vereinsmitglied
Vorstand
Rückfragen
und
dafür
ist
des
im
Einhaltung der nachfolgenden Regeln zu achten.
Einhaltung
zuständig,
angehalten,
TTC
technischen
in
der
im
Verein
Kahl
jeder
zum
Michael
Thema
Maßnahmen
Bauer
Hygiene.
ein
Trainingseinheit
Hygiene-Maßnahmen
eigenen
Interesse
auf
benannt.
Er
und
und
zu
die
Verbindliche Hygiene-Regeln und -Maßnahmen
Zutritt zur Halle
Es
haben
nur
Personen,
die
keinerlei
Zutritt zur Halle.
Personen,
die
in
den
letzten
14
Tagen
Kontakt
zu
einer
mit
Virus infizierten Person hatten, dürfen die Halle nicht betreten.
Tritt
während
der
Nutzung
der
Halle
durch
den
Verein
ein
eine
Infektion
mit
dem
Corona-Virus
auf
(z.B.
die betroffene Person die Halle unverzüglich zu verlassen.
Zuschauer sind bis auf weiteres nicht zugelassen.
Wer
einer
Covid-19-Risikogruppe
angehört,
muss
selbst
an
Training
und
Verbandsspielen
teilnimmt.
Es
wird
diesbezüglich ärztlichen Rat einzuholen.
Im
Eingangsbereich
der
Halle
steht
eine
Hygienestation,
alle
die Halle betreten wollen, müssen sich die Hände desinfizieren.
Eltern
diese
auch
bringen
dort
ihre
ab.
Kinder
Das
in
den
Betreten
Eingangsbereich
des
der
getrieben wird, ist für Eltern nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Vereinsfremde
zur
Halle.
zugelassen.
Zum
Eine
Spieler
Vorstandsmitglieds möglich.
Die
Namen
der
Training
Personen,
haben
Ausnahme
die
sind
ausschließlich
ist
nur
bei
bei
grundsätzlich
Training
mit
und
anwesend sind, werden auf einer Liste dokumentiert.
nur
bei
Hallenbereichs,
Halle
in
Erkältungssymptome
dem
Erkältungssymptome)
und
Verbandsspielen
Genehmigung
entscheiden,
aufweisen,
Corona-
Verdachtsfall
so
für
hat
empfohlen,
ob
er
sich
Personen,
die
dem
holen
Sport
Zutritt
Vereinsmitglieder
eines
Verbandsspielen
Abstandsregeln
Es gilt generell der
Mindestabstand von 1,5 Metern.
Beim Betreten und Verlassen der Halle ist Abstand zu halten.
Es
werden
Banden getrennt.
Es
wird
Sportraum
der
maximal
6
empfohlen,
Halle
Tische
in
dass
aufhalten.
sich
der
Bei
Halle
maximal
einer
gestellt.
Die
12
Personen
ausnahmsweisen
Tische
werden
durch
gleichzeitig
im
Überschreitung
dieser Zahl ist verstärkt auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
Das
Jugend
und
Training
eine
behält
das Jugendtraining.
Zwischen
2
wird
ihre
bis
auf
bisher
Mittwochs-Gruppe
Tischbelegungen
weiteres
bereits
bei.
ist
eine
Die
in
praktizierte
getrennten
Herren
ausreichende
einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
Auf Händeschütteln wird verzichtet.
Beim
Seitenwechsel
und
Mindestabstandes zu achten.
Trainer
und
Betreuer
halten
bei
Abstand,
Spielpausen
d.h.
es
ist
werden
auf
Trennung
trainieren
Gruppen
in
Pause
die
keine
im
oder Bewegungskorrekturen mit Körperkontakt durchgeführt.
einzuhalten,
Einhaltung
absolviert.
eine
Anschluss
Die
Montags-
an
um
des
Hilfestellungen
Hygiene-Maßnahmen
Vor
Trainingsbeginn
und
Spieler sorgfältig die Hände.
Für
eigene
das
Handtuch
Abtrocken
zu
von
nutzen.
nach
Es
der Tischoberfläche abzuwischen.
Die
Halle
wird
während
der
es
die
Wetterbedingungen
Minuten bei schlechtem Wetter.
Die
Nutzung
von
Gesundheitsamt
bzw.
die
PGS
ist,
sollen
die
Spieler
Umkleideraum
Händen,
Nutzung
bereits
zulassen
Beendigung
ist
Schläger
oder
und
reglementiert.
des
und
insbesondere
gelüftet:
Dusche
wird
umgezogen
Wenn
Ausnahmsweise darf man sich in der Halle umziehen.
Die
Tische
sind
bei
Trainingsende
vor
dem
Trainings
Bällen
entweder
5-minütiges
die
durch
die
Abbauen
verboten,
Nutzung
wäscht
ist
die
stets
permanent,
Lüften
das
Halle
zu
sich
nur
Hände
alle
Desinfektionsmittel und Wischlappen stehen im Materialschrank bereit.
jeder
das
auf
wenn
30
zuständige
verboten
desinfizieren.
betreten.
Testpflicht
Verantwortlich
Hygienebeauftragte.
Gemäß
Verordnung
Landkreises
erlaubt.
befreit.
Der
durch
§
27
ist
Negativ-Test
Vorlage
Abs.1
über
Genesene
ist
einer
für
Nr.
50
Selbst-Test in der Halle.
Das
beschaffen.
möglich
Test-Kit
war,
Für
für
stellt
den
den
kontaktfreier
und
vor
der
Fall,
die
3
nur
der
12.
bei
Sport
vollständig
im
Beginn
des
entsprechenden
Selbst-Test
dass
Verein
das
eine
ist
Einhaltung
aus
Bayerischen
Vorliegen
begrenzte
Geimpfte
Trainings
grundsätzlich
Innenbereich
Bescheinigung
der
eines
sind
bei
von
auf
nachvollziehbaren
Zahl
von
negativen
oder
einer
eigene
der
Verfügung, damit möglichst jeder am Training teilnehmen kann.
Bei
gemäß
einer
§
27
Verordnung.
Inzidenz
Abs.
2
Nr.
des
3
Landkreises
der
12.
von
Bayerischen
unter
50,
entfällt
die
Bestimmungen
ist
der
Infektionsschutzmaßnahmen-
Inzidenz
des
nachzuweisen:
durch
einen
Gründen
Selbst-Tests
Kosten
zur
Infektionsschutzmaßnahmen-
Corona-Tests
Testpflicht
entweder
zu
nicht
Testpflicht
TTC Kahl 1946 e.V.